Der Erwerb des Führerscheins berechtigt lediglich zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs. Für den berufsmäßigen Transport von Personen oder Gütern, ab 3,5t zulässiger Gesamtmasse, ist zusätzlich ein Besuch des Kurses „BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION“ sowie der erfolgreiche Abschluss einer anschließenden Prüfung durch die IHK erforderlich.

Wer diese "BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION" bereits erlangt hat, muss - um diese zu erhalten - alle 5 Jahre eine Weiterbildung über 35 Stunden nachweisen – wenn er gewerblich fahren möchte.

Die Module haben jeweils eine Dauer von 7 Stunden.

ECO - TRAINING (Modul 1)

Sinkender Kraftstoffverbrauch und geringere Beanspruchung von Lkw-Verschleißteilen senkt die laufenden Kosten erheblich: Das Modul Eco-Training zeigt, wie hier erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden können.

Die Inhalte:                                                                                              fotolia 91930020 Benzin          

  • Bedienung von Verbrauchsmessgeräten
  • Technische Wartung als Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
  • Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
  • Technik zur Unterstützung eines wirtschaftlichen Fahrstils
  • Fahrwiderstände
  • Eco-Fahrphilosophie
  • Alternative Kraftstoffe
  • Beispiel Wirtschaftlichkeitsrechnung

Termine: HIER    Anmeldung: HIER

Nach Anlage 1 BKrFQV werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt: 1.1, 1.2 und 1.3

SOZIALVORSCHRIFTEN (Modul 2)

In diesem Seminar geht es vor allem um die Vermittlung von Kenntnissen der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, des Arbeitszeitgesetzes sowie der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, wie z.B. Ausnahmen in denen der Fahrtenschreiber nicht benutzt werden muss, die höchstzulässige Arbeitszeiten in der Branche oder Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird.

Die Inhalte:fotolia 42151566 Sekundenschlaf

  • (EG-) Sozialvorschriften
  •  Kontrollgeräte
  • Arbeitszeitgesetz
  • Vorschriften für den Güterverkehr, u.a. gewerblicher Güterverkehr, Frachtvertrag 

Termine: HIER    Anmeldung: HIER

Nach Anlage 1 BKrFQV werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt: 2.1 und 2.2

SICHERHEIT (Modul 3) 

In diesem Modul werden fahrphysikalische Kenntnisse vermittelt und es werden moderne Fahrsicherheitssysteme in ihrer Funktion vorgestellt. Ziel ist es, Gefahrensituationen im Straßenverkehr zu erkennen, zu vermeiden bzw. zu bewältigen.

Die Inhalte: fotolia 107336010 Sicherheit

  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs & Arbeitsunfälle
  • Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Fahrsicherheit und Sicherheitssysteme

Termine: HIER    Anmeldung: HIER

Nach Anlage 1 BKrFQV werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt: 1.2 , 3.1 und 3.5

SCHALTSTELLE FAHRER (Modul 4)

Als Repräsentant und Dienstleister seines Unternehmens nimmt der Fahrer im modernen Güterverkehrsgeschehen eine immer bedeutendere Rolle ein. Dieses Modul wird den Fahrer dabei unterstützen die vielfältigen Aufgabenbereiche zu meistern. Themen wie persönliches Auftreten, Kommunikation, aber auch Vorsorge bzgl. der eigenen Gesundheit werden ihn darauf bestens vorbereiten.

Die Inhalte: fotolia 55718375 Schaltstelle Fahrer

  • Marktumfeld des Güterverkehrs
  • Das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit
  • Schleusung und Kriminalität
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

Termine: HIER    Anmeldung: HIER

Nach Anlage 1 BKrFQV werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt: 3.2, 3.3, 3.4, 3.6 und 3.7

LADUNGSSICHERUNG (Modul 5)

Eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle ist immer noch eine unzureichende Ladungssicherung. In diesem Modul wird Dir vermittelt wie Du richtig verzurrst und verlädst.

Die Inhalte:Ladungssicherung

  • Verantwortlichkeiten – Rechtliche Grundlagen
  • Physik
  • Lastverteilung und Nutzvolumen
  • Arten von Ladegütern
  • Sicherungsarten
  • Verwendung von Haltevorrichtungen
  • Überprüfung von Haltevorrichtungen
  • Be- und Entladen
  • Weitere Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Termine: HIER    Anmeldung: HIER

Nach Anlage 1 BKrFQV werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt: 1.4

 

KENNTNISBEREICHE


1.1
Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung,
Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.


1.2
Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.


1.3
Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.

1.4
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.

2.1
Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

2.2
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.

3.1
Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

3.2
Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.

3.3
Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.

3.4
Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

3.5
Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.

3.6
Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

3.7
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).